Was ist zu beachten?

Ausführliche Beschreibungen zur den Therapiemodalitäten finden Sie auch in den AGBs

 

VOR der ersten Behandlung benötigen Sie grundsätzlich einen (telefonisch/elektronisch) vereinbarten Termin.

 

Für eine physiotherapeutische „Krankenbehandlung“ benötigen Sie einen Verordnungsschein von Ihrem Haus-/ oder Facharzt.

  • Physiotherapie (im Idealfall 45/60 Min.)
  • oder früher genannt Einzelheilgymnastik (45/60 Min.)
  • oder Gruppengymnastik (f. Kleingruppentherapie, 3 bis 8 Personen)

Wenn Sie einen Teil der Behandlungskosten von Ihrer gesetzl. Krankenkasse ersetzt bekommen wollen, muss der Verordnungsschein vorher (bei den meisten Kassen) chefärztlich genehmigt werden.

 

Für eine Beratung/Therapien zur Gesundheitserhaltung/-vorsorge (Prävention) wird selbstverständlich keine Verordnung benötigt.

 

Allg. Hinweis:

Als Wahltherapeutin habe ich keinen Kassenvertrag, daher sind Behandlungen grundsätzlich nach jeder Therapieeinheit bei mir in bar oder mittels Banküberweisung binnen 2 Tage zu bezahlen (AGBs).

 

Sie erhalten nach Behandlungsabschluss eine Sammelrechnung zur Vorlage bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Sollten Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, welche Physiotherapie einschließt, können Sie diese danach zusätzlich dort einreichen bzw. geltend machen.

 

 

Hinweis Gruppentermine: siehe Startseite

Anmeldungen für den Newsletter und zu Kursen bitte über das Kontaktformular.

 

 

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